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Umsatzsteuer: Leistungsort bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Bahn, Schiff oder Flugzeuge PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 02. August 2010 um 00:20 Uhr
Durch die Neuregelung des § 3e UStG gilt seit dem 1.1.2010 bei einer Restaurationsleistung, die an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung an Reisende erbracht wird, innerhalb des Gemeinschaftsgebiets der Abgangsort der Beförderung als Leistungsort.









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