| Umsatzsteuer: Übertragung eines an eine Organgesellschaft vermieteten Grundstücks (BFH) |
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| Montag, den 18. Oktober 2010 um 10:25 Uhr | ||||
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Die Übertragung eines an eine Organgesellschaft vermieteten Grundstücks an den Organträger ist keine Geschäftsveräußerung. Eine solche liegt nur vor, wenn der Erwerber die vom Veräußerer ausgeübte Unternehmenstätigkeit fortsetzt oder dies zumindest beabsichtigt.
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