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Umsatzsteuer: Zweifelsfragen zum Besteuerungsprivileg der öffentlichen Hand geklärt (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 23. Juni 2010 um 08:20 Uhr
Der BFH hat das bei der Umsatzsteuer für die öffentliche Hand bestehende Besteuerungsprivileg eingeschränkt. Die öffentliche Hand unterliegt der Umsatzsteuer, soweit sie zivilrechtlich tätig wird.









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