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Umsatzsteuersatz: Lieferung von Pflanzen und damit in Zusammenhang stehende sonstige Leistungen (BM PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 10:00 Uhr
Das BMF äußert sich zur Anwendung der BFH-Rechtsprechung wonach die Lieferung einer Pflanze und deren Einpflanzen durch den liefernden Unternehmer umsatzsteuerrechtlich jeweils selbständig zu beurteilende Leistungen sein können.









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