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Umwandlungsgesetz: Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 04. Januar 2010 um 16:00 Uhr
Bei einer Abspaltung durch Neugründung gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG 1995 ist der übernehmende Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers. Dieser bleibt deshalb jedenfalls unter der Geltung von § 132 UmwG a.F. Steuerschuldner.









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