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Umzugskosten: Doppelte Mietzahlungen beruflich veranlasst (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 30. September 2011 um 11:45 Uhr
Mietzahlungen, die wegen eines beruflich veranlassten Umzugs doppelt anfallen - für die neue Wohnung bis zum Umzug und für die bisherige Wohnung ab dem Umzug -, sind in voller Höhe Werbungskosten.









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