| Unterhaltsaufwendungen: Neues BMF-Schreiben zu Berechtigten im Ausland |
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| Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 12:40 Uhr | ||||
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Mit zwei neuen Erlassen hat das BMF auf die jüngere BFH-Rechtsprechung zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen reagiert. Heute nehmen wir das zweite Schreiben unter die Lupe und zeigen was speziell bei Aufwendungen für Personen im Ausland zu beachten ist.
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