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Unterhaltsaufwendungen: Vermögensermittlung beim Unterhaltsempfänger (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 19. April 2010 um 10:55 Uhr
Bei der Ermittlung des für den Unterhaltshöchstbetrag schädlichen Vermögens sind Verbindlichkeiten und Verwertungshindernisse vom Verkehrswert der aktiven Vermögensgegenstände, der mit dem gemeinen Wert nach dem BewG zu ermitteln ist, in Abzug zu bringen (Nettovermögen).









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