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Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 11. Januar 2010 um 10:24 Uhr
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind nach dem UStG nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art bzw. ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig. Der BFH hatte nun zu prüfen, ob diese Regelung den Vorgaben der MwStSystRL entspricht.









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