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Urteil - Steuersoftware ist keine Ausrede bei Fehlern PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 11. Oktober 2011 um 19:32 Uhr
Wer seine Steuererklärung mit einem Computerprogramm macht, darf der Software nicht blind vertrauen. Arbeitet das Programm fehlerhaft, muss der Steuerpflichtige dafür geradestehen.








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