| Veräußerung eines Geschäftsbereichs: Steuerlich begünstigte (Teil-) Betriebsveräußerung? (BFH) |
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| Freitag, den 07. Mai 2010 um 09:00 Uhr | ||||
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Verkauft eine GmbH & Co. KG einen Geschäftsbereich und wird sie danach nur noch vermögensverwaltend tätig, so ist der Veräußerungsgewinn dem Gewerbeertrag zuzuordnen, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage in dem Betrieb der - nunmehr gewerblich geprägten - Personengesellschaft fortgeführt wird.
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