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Veräußerungsgewinn: Einbringung einer freiberuflichen Einzelpraxis (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 09. Januar 2012 um 12:40 Uhr
Der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der GbR auszuweisen ist, gilt zwingend als Veräußerungspreis des Einbringenden. Das Wahlrecht wird ausschließlich durch die aufnehmende Gesellschaft ausgeübt. 









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