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Geschrieben von: BMF
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Freitag, den 09. Dezember 2011 um 15:26 Uhr |
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Durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2416) wurden die §§ 9 bis 11, 13, 17, 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung vom 1. Januar 2012 geändert. Mit diesen Änderungen wurden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit 1.7.2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Artikel 787 ZK-DVO, sog. Verfahren "ATLAS-Ausfuhr") angepasst. Außerdem wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen in Form der so genannten Gelangensbestätigung neue Nachweisregelungen geschaffen.
Mit Schreiben vom 9. Dezember 2012 wurde den Wirtschaftsverbänden der Entwurf eines BMF-Schreibens zu den neuen Nachweispflichten zur Stellungnahme übersandt. Der Entwurf enthält auch ein Muster in mehreren Sprachen, wie die Gelangensbestätigung ausgestellt werden kann.
Gleichzeitig hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2012 - IV D 3 - S 7141/11/10003 - eine Übergangsregelung getroffen, nach der es die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung für bis zum 31. März 2012 ausgeführte Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen noch auf Grundlage der bis 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird. Damit werden Schwierigkeiten beim Übergang zu der neuen Rechtslage vermieden.
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