| Verdeckte Gewinnausschüttung: Haftungsfalle Kapitalertragsteuer |
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| Montag, den 26. April 2010 um 09:35 Uhr | ||||
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Von einer vGA sind 25% als Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen, sofern die Steuer vom Gesellschafter übernommen wird. Mit Einführen der Abgeltungsteuer ist eine Veranlagung durch den Gesellschafter für Anteile im Privatvermögen entfallen. Bei Betriebsprüfungen ist nun das Nachfordern der Steuer von der Gesellschaft zu erwarten, inklusive Haftungsbescheid.
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