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Verdeckte Gewinnausschüttung: Haftungsfalle Kapitalertragsteuer PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 26. April 2010 um 09:35 Uhr
Von einer vGA sind 25% als Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen, sofern die Steuer vom Gesellschafter übernommen wird. Mit Einführen der Abgeltungsteuer ist eine Veranlagung durch den Gesellschafter für Anteile im Privatvermögen entfallen. Bei Betriebsprüfungen ist nun das Nachfordern der Steuer von der Gesellschaft zu erwarten, inklusive Haftungsbescheid.









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