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Vereinfachungsregelung für Konsignationslager PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 13:18 Uhr
Ein Konsignationslager wird vom Lieferanten im Unternehmen des Kunden eingerichtet und betrieben. Der Kunde kann je nach Bedarf Ware entnehmen. Bis zur Entnahme bleibt die Ware Eigentum des Lieferanten. Erst mit Entnahme erfolgt die Lieferung an den Kunden.









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