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Verfassungsbeschwerde: Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt verfassung PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 11. November 2009 um 12:00 Uhr
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) unterstützen gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde eines Steuerzahlers aus Bayern. Gegenstand der Beschwerde ist die Frage, ob das Mindestelterngeld in Höhe von 300 EUR dem Progressionsvorbehalt unterliegt.









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