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Vergnügungsteuer: Erhöhung von 11% auf 20 % ist verfassungsgemäß (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 27. Januar 2012 um 10:05 Uhr
Die Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11 % auf 20 % ist verfassungsgemäß. Das entschied das FG Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren eines Spielhallenbetreibers mit Beschluss vom 1.12.2011 (Az. 6 V 6176/11).









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