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Vergünstigung für Betriebsvermögen nach dem Erbschaftsteuergesetz entfällt, wenn Steuer aus Substanz des Betriebs gezahlt wird PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 10. Februar 2010 um 09:35 Uhr
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 11. November 2009 II R 63/08 entschieden, dass die Begünstigung des Betriebsvermögens nach § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) auch dann wegen zu hoher Entnahmen aus dem Betriebsvermögen nachträglich (teilweise) entfällt, wenn die Entnahmen ausschließlich der Zahlung der durch den Erwerbsvorgang ausgelösten Erbschaft- oder...









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