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Verlustabzug: Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste in Deutschland (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 01. Juni 2010 um 00:10 Uhr
Verluste einer EU-/EWR-Betriebsstätte können bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer des deutschen Stammhauses berücksichtigt werden, wenn eine Verlustnutzung im Betriebsstättenstaat endgültig nicht möglich ist.









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