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Verlustfeststellung: Gesamtbetrag der Einkünfte (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 28. September 2009 um 10:40 Uhr
Bezugspunkt für eine Änderung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen Verluste ist nicht der ESt-Bescheid, sondern grds. der Verlustfeststellungsbescheid des Verlustentstehungsjahres. Bei Erstfeststellung des verbleibenden Verlustabzugs ist der "bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust" nach § 10d EStG zu bestimmen.









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