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Verlustrücktrag: Rücktrag aus verjährtem Verlustentstehungsjahr (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 17. Mai 2010 um 08:00 Uhr
Im Verlustentstehungsjahr nicht ausgeglichene Verluste können auch dann in ein offenes Rücktragsjahr zurückgetragen werden, wenn für das Verlustentstehungsjahr selbst bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.









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