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Vermietung und Verpachtung: Weiterhin kein nachträglicher Schuldzinsenabzug? (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 29. Juli 2011 um 00:35 Uhr
Nach Auffassung des FG Düsseldorf bestehen ernstliche Zweifel, ob nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weiterhin nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.









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