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Geschrieben von: BMF
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Dienstag, den 27. Dezember 2011 um 11:28 Uhr |
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Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen
Das Urteil vom 9. Februar 2011 - I R 54, 55/10 -, in dem der Bundesfinanzhof die Auffassung vertritt, dass eine inländische Kapitalgesellschaft im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft Organgesellschaft eines in Großbritannien ansässigen gewerblichen Unternehmers als Organträger sein kann, steht nicht im Einklang mit der Auslegung des DBA-Diskriminierungsverbots durch die OECD-Mitgliedstaaten und ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2011
- IV C 2 - S 2770/11/10002 - (2011/0965132) -
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