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Versicherungsteuer: Entgeltliche Haftungsfreistellung des Leasingnehmers (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 14. Februar 2011 um 12:00 Uhr
Entgelte für die Freistellung von der Haftung für unverschuldete oder fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung des Leasingguts, die der Leasingnehmer an den Leasinggeber zahlt, sind kein Versicherungsentgelt i.S. des § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG.









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