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Versicherungsteuer: Schadenszahlungen und Regulierungskosten eines Versicherungsnehmers außen vor ( PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 03. März 2010 um 09:20 Uhr
Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, sind kein Versicherungsentgelt und unterliegen damit nicht der Versicherungsteuer.









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