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Verwechselung der Steuernummern: Keine Bescheidkorrektur nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ( PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 13. Juni 2011 um 00:15 Uhr
Ein in verjährter Zeit ergangener, offenbar unrichtiger Bescheid kann vom Finanzamt - jedenfalls nach Ablauf eines Jahres - nicht mehr zum Nachteil des Steuerpflichtigen korrigiert werden.









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