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Geschrieben von: BMF
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Montag, den 14. Dezember 2009 um 10:50 Uhr |
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Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959, BStBl I S. 782) wird der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 1. Januar 2010 in wesentlichen Bereichen geändert. Dies betrifft neben dem Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer auch die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren über die Vorsorgepauschale.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das Bundesministerium der Finanzen zur Vorsorgepauschale ab 2010 Stellung.
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