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Vorsorgepauschale: Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger und Versicherungsunternehmen PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 06. August 2010 um 11:00 Uhr
Von den Lohnsteuer-Referatsleitern des Bundes und der Länder wurde in der Sitzung LSt II/2010 zu TOP 7 erörtert, wie die Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3, Abs. 4 EStG zu ermitteln sei, wenn aufgrund einer nach ausländischen Gesetzen bestehenden Verpflichtung Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger und Versicherungsunternehmen geleistet würden.









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