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Vorsteuer: Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 01. Februar 2010 um 12:30 Uhr
Wird in einer Rechnung der Regelsteuersatz (19 %) ausgewiesen, obwohl die gelieferte Ware nur dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliegt, steht dem Leistungsempfänger der gesetzlich geschuldete Betrag als Vorsteuer zu.









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