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Vorsteuerabzug: 10 %-Grenze gilt weiterhin PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 13:15 Uhr
Das nationale UStG lässt den Vorsteuerabzug für den Erwerb von Gegenständen für das Unternehmen nur zu, wenn diese zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt werden. Die MwStSystRL kennt eine solche Beschränkung nicht. Die deutsche Regelung bedurfte daher einer Genehmigung der EU, um Anwendung finden zu können. Diese wurde erteilt, lief jedoch zum 31.12.2009 aus.









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