| Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern? |
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| Montag, den 11. Januar 2010 um 09:11 Uhr | ||||
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Da von Kleinunternehmern keine Umsatzsteuer erhoben wird, dürfen sie auch keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen. Beachten sie dies nicht und weisen dennoch Umsatzsteuer aus, schulden sie diese dem Finanzamt. Dem Rechnungsempfänger steht ein Vorsteuerabzug jedoch nicht zu. Allerdings können Kleinunternehmer auch zur Umsatzsteuer optieren.
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