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Weihnachtsfeier erst im Januar? Versicherungsschutz besteht trotzdem PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 28. Dezember 2011 um 09:50 Uhr
Verlegt ein Betrieb seine Weihnachtsfeier aus organisatorischen Gründen in den Januar, sind die teilnehmenden Mitarbeiter trotzdem unfallversichert.









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