| Werbungskosten: Fahrten von Leiharbeitern in tatsächlicher Höhe abziehbar (FG) |
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| Montag, den 19. Dezember 2011 um 08:40 Uhr | ||||
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Bei Arbeitnehmern, die nur bei einem Entleiher eingesetzt werden, ist der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nicht auf die Entfernungspauschale begrenzt. Vielmehr sind Werbungskosten in Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten zu berücksichtigen.
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