| Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung auch bei einer Zweitwohnung die fast 150 Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt liegt. |
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| Dienstag, den 22. November 2011 um 14:37 Uhr | ||||
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Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung die als Werbungskosten absetzbar sind entstehen auch dann, wenn die Zweitwohnung in einer Distanz von 144 Kilometern bis zur Arbeitsstätte liegt. Dies entschied unlängst das Finanzgericht Düsseldorf, eine solche Entfernung stehe einem Wohnen “am Beschäftigungsort” nicht entgegen. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Fahrt von der Zweitwohnung zur Arbeitsstätte mit [...]
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