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Werbungskosten: Kein Abzug bei Umzug anlässlich Ehescheidung (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 03. November 2009 um 01:20 Uhr
Zieht ein Arbeitnehmer infolge seiner gescheiterten Ehe in eine andere Wohnung, erhalten die dadurch entstehenden Umzugsaufwendungen auch dann keinen Werbungskostencharakter, wenn sich durch den Umzug die Entfernung zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt









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