| Werbungskosten: Telefonkosten eines Soldaten auf Dienstreise (FG) |
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| Freitag, den 23. April 2010 um 00:20 Uhr | ||||
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Ist ein Soldat aus beruflichen Gründen mehr als eine Woche abwesend, können die Kosten für ein wöchentliches Telefonat mit seinen Angehörigen als Werbungskosten abgezogen werden. Mit dieser Entscheidung ermöglicht das Niedersächsische FG den Werbungskostenabzug über Fälle der doppelten Haushaltsführung hinaus auch bei Auswärtstätigkeiten.
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