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Werbungskostenabzug? Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstver PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 07:40 Uhr
Die im Rahmen einer erstmaligen Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer entstandenen Kosten sind nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, sondern nur als begrenzt abzugsfähige Sonderausgaben.









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