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Werbungskostenabzug: Sprachkurs in Touristikgebiet außerhalb der EU (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 05. Januar 2010 um 11:00 Uhr
Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland sind steuerlich abzugsfähig, wenn eine private Veranlassung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ausgeschlossen werden kann. Dies gilt auch für Sprachkurse in einem Touristikgebiet außerhalb der EU.









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