| Wertaufholung bleibt zunächst steuerfrei |
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| Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 12:32 Uhr | ||||
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Anteile an Kapitalgesellschaften sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die folglich nicht planmäßig, sondern allenfalls außerplanmäßig abgeschrieben werden können. Ist eine solche Teilwertabschreibung in der Vergangenheit erfolgt, so muss zu jedem nachfolgenden Bilanzstichtag geprüft werden ...
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