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Wertaufholung bleibt zunächst steuerfrei PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 12:32 Uhr
Anteile an Kapitalgesellschaften sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die folglich nicht planmäßig, sondern allenfalls außerplanmäßig abgeschrieben werden können. Ist eine solche Teilwertabschreibung in der Vergangenheit erfolgt, so muss zu jedem nachfolgenden Bilanzstichtag geprüft werden ...









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