Steuer-Nachrichten - Steuernachrichten

Wohnen in denkmalgeschütztem Schloss: Heizkosten keine außergewöhnliche Belastungen (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 11. Mai 2010 um 00:20 Uhr
Heizkosten eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Schlosses sind selbst dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie im Interesse der Denkmaleigenschaft des Gebäudes entstehen.









gesamten Artikel lesen bei Haufe.de



 

Steuernachrichten

Partnerprogramm  Finanzen.de

choose language



Länder

70.1%Germany Germany
18.7%United States United States
2.2%Israel Israel
1.4%Japan Japan
0.9%United Kingdom United Kingdom

Besucher

Total: 78882