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Wohnungsverkäufe auf Druck einer Bank: Gewerblicher Grundstückshandel? (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 19. März 2010 um 11:00 Uhr
Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich. Dies gilt auch bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Zwangslage.









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