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Zensus 2011: Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten (LfSt) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 24. November 2010 um 01:20 Uhr
Im Jahr 2011 ist eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durchzuführen. Für die Durchführung des Zensus 2011 werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte (Interviewer) eingesetzt. Diese erhalten eine Aufwandsentschädigung, die nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei ist.









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