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Zivilprozesskosten: Finanzverwaltung erkennt gelockerte BFH-Rechtsprechung nicht an (BMF) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 19. Januar 2012 um 01:15 Uhr
Nach neuer BFH-Rechtsprechung sind Zivilprozesskosten bereits dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Prozess damals hinreichende Erfolgsaussichten bot. Die Finanzverwaltung legt strengere Maßstäbe an und erkennt die Rechtsprechung nicht an.









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