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Zubereitung von Speisen im Altenwohnheim: Kein ermäßigter Steuersatz (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 09. Januar 2012 um 12:05 Uhr
Die in der Großküche eines Alten-/Pflegeheims zubereiteten Speisen sind keine Standardspeisen. Die Abgabe ist daher eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung. 









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