| Zuführungen zu Rekultivierungsrückstellung sind keine Pachtzinsen |
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| Donnerstag, den 11. März 2010 um 12:00 Uhr | ||||
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Steuerprüfer sind traditionell findig, bei Betriebsprüfungen für Steuernachzahlungen zu sorgen. Doch oftmals schießen sie über das Ziel hinaus. Gegenwehr lohnt sich also. Besonders dann, wenn der Prüfer seine Auffassung nicht gesetzlich fundieren kann.
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