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Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt abgeschlossene Berufsausbildung voraus PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 18. November 2009 um 09:42 Uhr
Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung erhalten hat, kann zur Steuerberaterprüfung auch dann nicht zugelassen werden, wenn er durch seine in praktischer Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen über eine für die Prüfung und die spätere Tätigkeit als Steuerberater ausreichende "Vorbildung" verfügt.









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