Steuer-Nachrichten - Steuernachrichten

Zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem in der EU (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 09. November 2009 um 12:40 Uhr
Die Bundesrepublik Deutschland kann Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach § 4 Nr. 12 UStG von der Steuer befreit sind (Vermietung von Grundstücken), nur durch eine ausdrückliche Regelung als Tätigkeiten „behandeln“, die diesen juristischen Personen im Rahmen er öffentlichen Gewalt obliegen.









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