1. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
In einem aktuellen Schreiben hat sich das BMF ausführlich zur Anwendung der neuen Sonderabschreibung nach § 7b EStG geäußert. Vermieter können darüber innerhalb der ersten vier Jahre bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ihrer Wohnung abziehen - und zwar neben der regulären Abschreibung.
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