Abfindung: Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen (BFH)
Nach zwei aktuellen Urteilen des BFH binden völkerrechtlich verbindliche Verständigungsvereinbarungen zwischen der deutschen und einer ausländischen Finanzverwaltung die deutschen Finanzgerichte nur dann, wenn sie in Einklang mit innerstaatlichen Steuergesetzen stehen.
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