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Änderung eines Steuerbescheids zum Nachteil des Steuerpflichtigen?

Wenn der Steuererklärung Unterlagen beigefügt waren, aus denen die Höhe der Betriebseinnahmen erkennbar war, darf das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht mehr ändern – selbst dann, wenn der Steuerpflichtige keine Gewinnermittlung erstellt hatte. Das geht aus einem Urteil des FG Baden-Württemberg hervor, das sich mit folgendem Sachverhalt beschäftigen musste: Ein Landwirt war nebenberuflich Aufsichtsratsmitglied einer Volksbank. […]









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